Als BASE-Kunde, der ein Handy, Tablet oder Netbook bei Base für zwei Jahre gemietet hat, hat man nach am Ende des Vertragszeitraums zwei Optionen: man kann das Mietgerät übernehmen oder zurückgeben. Hier erfahren Sie, was in beiden Fällen zu tun ist.
Kunden, die vor dem 5. Juli 2016 einen BASE-Vertrag abgeschlossen haben, wurden auf O2 umgestellt. BASE und O2 gehören beide zur Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG. BASE wurde aber zum 5. Juli 2016 als reine Digitalmarke etabliert, die auch nur per Internet verwaltet wird, während es für O2 weiterhin Beratung und Service in eigenen Shops gibt.
Um das Mietgerät zu übernehmen, löst man seinen Treue-Gutschein ein. Der Treuegutschein entspricht exakt dem Kaufpreis des Mietgeräts und ist Bestandteil des Mietvertrags, so dass der Kunde die Konditionen in seinen Vertragsunterlagen nachsehen kann. Hat man den Treue-Gutschein vergessen oder verloren, kann man sich an den Kundenservice von O2 wenden.
Den Wunsch nach Übernahme des Geräts kann man in Mein BASE oder per Kontakt mit einem Berater über das Hilfe-Forum vor Vertragsablauf in seinem Datensatz eintragen lassen. Man bekommt dann zum Ende der Ratenzahlung automatisch und kostenlos den Kaufbeleg für das Gerät zugeschickt. Der Vorteil: Nach dem Ablauf des Mietvertrags und mit dem Kauf beginnt erneut eine volle 12-monatige Garantie auf das Mietgerät.
Will ein Kunde sein Mietgerät von BASE nach Ablauf des Mietvertrags zurückgeben, muss er es an diese Retourenadresse schicken:
Arvato Distribution GmbH
Bielefelder Str. 45
33428 Harsewinkel
Am besten man füllt dazu das Rücksendeformular von O2 aus und fügt es bei.
Nach Eingang des Mietgeräts wird dem BASE-Kunden einen Rückgabebeleg zugeschickt. Der Gegenwert des Treue-Gutscheins wird seiner Rechnung als Einmal-Zahlung gutgeschrieben und dann mit den laufenden Zahlungen verrechnet, bis der Betrag eingelöst ist. Bei Vertragskündigung wird der gutgeschriebene Betrag auf die letzten Rechnungen verteilt. Läuft der Mietvertrag aus, ohne dass der Kunde sich gemeldet hat, verlangt BASE in einem Schreiben das Gerät zurück.
Foto: © Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.