Risse oder Kratzer im Koffer, abgebrochene Rollen und Griffe: Ist Ihr Gepäck auf einem Flug beschädigt worden, so haben Sie als Reisender Anspruch auf eine Entschädigung. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen dafür gelten und wie Sie Ihr Reklamationsschreiben formulieren können.
Lauf dem Montrealer Übereinkommen über die Haftung im internationalen Luftverkehr müssen Fluggesellschaften auch dann für Schäden am Gepäck aufkommen, wenn sie sie nicht selbst verursacht haben. Dies gilt für aufgegebene Gepäckstücke. Bei Handgepäck muss ein Verschulden des Bordpersonals vorliegen.
Ist der Schaden reparierbar, dann übernimmt die Airline die Kosten für die Reparatur in einer ihrer Vertragswerkstätten. Lassen Sie den Koffer nicht auf eigene Faust reparieren, denn dann bekommen Sie den Schaden nicht ersetzt. Im Falle eines Totalschadens wird nur der Zeitwert eines Gepäckstücks erstattet. Dabei ist die Entschädigung auf maximal 1400 Euro begrenzt.
Nach der Abholung am Gepäckband hat der Reisende sieben Tage Zeit, um der Fluggesellschaft den Schaden zu melden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Reklamation nicht mehr möglich. Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen. Schildern Sie in dem Brief den Schadensfall. Legen Sie Fotos des beschädigten Gepäcks bzw. der Teile bei sowie die Kaufquittung oder Rechnung.
Deutsche Airlines wie Lufthansa, Condor, Eurowings oder Tuifly bieten meist eine unkomplizierte Schadensmeldung online an. Bei ausländisches Fluggesellschaften (zum Beispiel Turkish Airlines, SAS oder Emirates) sollten Sie darauf achten, dass Sie noch direkt am Flughafen das PIR-Formular ausfüllen (Property Irregularity Report) und das Original (behalten Sie einen Durchschlag) per Einschreiben an die Niederlassung der Airline in Deutschland oder in Ihrem jeweiligen Ankunftsland senden.
Vor- und Nachname des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Flugnummer
Name der Airline
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Meldung eines Gepäckschadens
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus den beigefügten Reiseunterlagen ersehen können, habe ich bei Ihnen meinen Flug mit der Flugnummer _____ für den __. __.20__ von _____ [Abflughafen] nach _____ [Zielflughafen] gebucht und angetreten. Dabei habe ich einen großen, mittelblauen Hartschalenkoffer mit der Gepäcknummer _____ aufgegeben.
Bei der Abholung meines Gepäcks am Zielflughafen musste ich bedauerlicherweise feststellen, dass mein Koffer wie folgt beschädigt wurde:
_____________ [Beschreibung der Schäden].
Als Beleg für den Zustand meines Koffers vor dem Transport durch Ihre Gesellschaft füge ich Ihnen einige am Check-in-Schalter aufgenommene Fotos bei. Außerdem finden Sie anbei Fotos von den beschriebenen Schäden sowie die Originalrechnung des Koffers.
Nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens sind Sie als Fluggesellschaft bei Gepäckbeschädigung schadensersatzpflichtig. Meiner Ansicht nach sind die Schäden irreparabel und ich bitte daher um die Erstattung des Zeitwerts meines Koffers, der sich auf rund ___ Euro beläuft. Gerne stelle ich Ihnen den beschädigten Koffer für eine Begutachtung in Ihrer Vertragswerkstatt zur Verfügung.
Zur Überweisung des Zeitwerts nenne ich Ihnen hier schon meinmal meine Bankdaten.
Kontoinhaber: _________
IBAN: _________
BIC: _______
Name der Bank: _______
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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