VO-AT
Beiträge3Mitglied seitFreitag März 18, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 4, 2011
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18. März 2011 um 19:56
Toni -
4. April 2011 um 22:54
Titel: Nebenberufliche Ausbildung & Praktikum im eigenen Betrieb
Hallo zusammen,
Ich brauch mal Hilfe in Sachen Arbeitsrecht es geht um Folgendes:
Meine Frau, tätig in einem Pflegeheim als Heimhilfe (30Std./Woche [75%]) macht nebenberuflich die Aus-/Weiterbildung zum Pflegehelfer.
Der Kurs selbst findet 1mal pro Monat für 4 Tage statt und umfasst ca. 600Std Praktikum.
Kurskosten betragen ~6000€ welche aber vom Heim getragen werden. Nun ist im April das erste Praktikum fällig und findet im gleichem Heim bei "ähnlicher/gleicher" Tätigkeit statt.
Jedoch soll meine Frau nun den ganzen Monat Urlaub & Zeitausgleich als Heimhilfe haben und alleine im April 120 STd. als Praktikantin arbeiten!?
Und da sind wir auch schon bei meiner Frage bzw. meinem Problem!
Es kann doch nicht sein das Praktikanten "gratis Arbeitskräfte" sind oder doch?? Denn im Prinzip müsste sie ~das doppelte verdienen! Einmal für 120Std. erbrachte Leistung und einmal für einen ganzen Monat Urlaub....oder sehe ich das falsch?
Hoffe es kann mir hier jemand helfen, Arbeitsamt hat erst wieder am Montag offen und ich will ein paar Infos sammeln (Kollektivvertrag versuch ich gerade zu lesen was bei dem Juristischem Deutsch nicht so einfach ist)
Liebe Grüße
Thomas
P.s.: Es geht um die geltenden Bestimmungen in ÖSTERREICH bitte!
Ohje, wie das in Österreich genau geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Generell ist es aber schon oft so, dass Praktikanten als kostenlose Aushilfen "missbraucht" werden.
Oder aber sie bekommen ein miserables Gehalt.
Leider hört man das immer wieder.
VO-AT
Beiträge3Mitglied seitFreitag März 18, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 4, 2011 4. April 2011 um 17:43
Mittlerweile hab ich natürlich eine Antwort bekommen,
Zumindest in Österreich gibt es 2 Unterschiedliche Arten von Praktikum.
Typ A: z.B.: Schüler etc. die in den Ferien Arbeiten wollen
Typ B: jene die Neben ihrem Beruf eine Aus- oder Weiterbildung freiwillig machen und diese ein Praktikum erfordert.
Typ B trifft auf meine Frau zu es ist ein Praktikum das sie "freiwillig" tätigt im Rahmen der Weiterbildung. Ein Betrieb stellt ihr ebenso freiwillig die Möglichkeit zur Verfügung ein Praktikum zu tätigen. Dieser Betrieb also bildet meine Frau kostenlos aus...ein beiderseitiges geben im Prinzip da der Betrieb ja auch Zeit in meine Frau investiert und als Gegenleistung investiert meine Frau in diesem Betrieb ihre Zeit.
Typ A ist eine Art Hilfskraft welche je nach Vorkenntnissen entlohnt wird (geringster Helferlohn oder höhe der Lehrlingsentschädigung dient hier als Richtwert). Wie hoch die Entlohnung dann wirklich ist, ist vermutlich aber eher Verhandlungsgeschick vom Praktikantem.
Hoffe ich konnte es richtig und verständlich wiedergeben und damit vielleicht jemanden helfen der irgendwann eine Ähnliche Situation hat.