Guten Tag, Hallo !!
Ich war seit 04.01.2008 bei den Wiener Linien als Autobuslenker beschäftigt .
Bin Anfang November 2010 in den Krankenstand gegangen ,mein Hausarzt hat eine Form der Gastritis festgestellt und mich an einen Internisten überwiesen Diesen hab ich Telefonisch kontaktiert und mir wurde ein Termin für eine Gastroskopie am 09.12.2010 gegeben.Da es mir Gesundheitlich nicht gut ging habe ich um einen Termin bei der Direktionsärztin gebeten den ich auch am 08.11.2010 bekam um mich in den Innendienst versetzen zu lassen . Es wurde die Vereinbarung getroffen das ich mich Telefonisch mitte Dezember bei ihr melde und sage ob ich mit Antibiotikum behandelt werde oder Operiert werden muß.Während des Innendienstes ging es mir Gesundheitlich sehr schlecht deswegen bin ich am 17.11.2010 in den Krankenstand gegangen habe es Telefonisch gemeldet und am 26.11.2010 einen Termin bei dem zuständigen Betriebsarzt bekommen und auch den Termin wahrgenommen .Er sagte mir da der Termin am 09.12.2010 beim Internisten ist sollte ich alles weitere über die Direktionsärztin machen .
Am 07.12.2010 bekam ich Brechdurchfall und kontaktierte Telefonisch den Internisten wegen den Termin in 2 Tagen. Der Internist sagte ich soll den Termin verschieben da er die Gastroskopie mit Beteubung nicht durchführen kann und ich ihn Mitte Jänner kontaktieren sollte für einen neuen Termin.Am 10.12.2010 versuchte ich Telefonisch die Direktionsärztin zu kontaktieren (melde sich leider niemand ) Am selben Tag wurde ein Zettel der Post hinterlegt (RSA Brief) von der Betrieblichen Krankenkasse .
Frühestens abzuholen am 13.12.2010 . Dachte mir es wird eine Vorladung zur Direktionsärztin sein. Am 13.12.2010 wurde wieder ein Zettel der Post hinterlegt (RSA Brief ) wieder von der Betrieblichen Krankenkasse .Holte beide Briefe am 14.12.2010 von der Post .In den ersten Brief war eine Vorladung zum Betriebsarzt am 09.12.2010 den ich nicht mehr wahrnehmen konnte , im zweiten brief stand das ich einen Termin am 30.11.2010 nicht wahrgenommen habe und am 01.12.2010 ein Mitarbeiter der Krankenkasse bei mir war aber mich zuhause nicht antreffen konnte und mir eine vorladung für den 02.12.2010 hinterlegte (was nicht stimmte da ich die ganze zeit zuhause war und meine Lebensgefährtin das bestätigen kann, und mir auch nichts hinterlegt wurde ) und der Termin am 09.12.2010 auch nicht eingehalten habe (dies aber nicht ging weil der Brief erst am 10.12.2010 hinterlegt wurde ) und der Krankenstand nicht anerkannt wurde mit ende 31.11.2010. Mit 15.12.2010 kontaktierte ich meinen Hausarzt der mich wieder Arbeitsunfähig erklärte.Am 22.12.2010 übergab mir der Postbote einen RSA Brief mit der fristlosen Entlassung gültig mit 16.12.2010.
Ich kann leider nicht nachweisen das der erste Brief erst am 10.12.2010 hinterlegt wurde
Durch die fristlose Entlassung steht meinen früheren AG zu die Ausbildungskosten von 1050 € zu verrechnen .Da ich in der abrechnung weder Lohn noch Urlaubs und Weihnachtsremulation weder Urlaubstage berechnet worden sind und eine forderung um die 3500 € besteht wollte ich fragen wie meine Chancen bei einer Klage beim Arbeitsgericht stehen würden (Da es ja bei Verlust finanziell teuer werde)