Hallo. Ich habe 17 Jahre lang als Ladendetektiv gearbeitet. Bei einem meiner letzten Einsätze bin ich aber berufsunfähig geworden (eine Schlägerei mit einem Ladendieb).
Nun arbeite iche als Kraftfahrer und verdiene viel weniger. Kann ich Geld von dem Ladendieb auch deshalb verlangen?
Ja, das steht Ihnen zu. Er hat Sie, zumindest fahrlässig, am Körper geschädigt und daraus ist Ihnen ein Schaden in Höhe der geminderten Erwerbsfähigkeit entstanden. Die Voraussetzungen des § 823 I BGB sind also erfüllt.
Mehr Sorgen würde ich mir allerdings darum machen, ob ich das Geld überhaupt sehen würde