Bürgschaftserklärung

Phyton - 26. März 2011 um 21:19
 underberg - 26. März 2011 um 21:19
hallo
ich habe eine bürgschaftserklärung.ich habe einem jungen mann eine wohnung vermittelt, dieser zahlt aber nicht.in der bürgschaftserklärung steht, dass der bürge dafür haften will.er sagt aber er muss nicht haften, weil die bürgschaftserklärung unwirksam ist.wann ist sie das denn?
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1 Antwort

Guten Tag. Eine Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden. Wurde Sie Ihnen denn auch "erteilt"? Dazu muss Ihnen das Schriftstück vom Bürgen (!) übergeben worden sein.