Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 20124 17 Apr 2011 à 19:12
hallo
suchen sie doch mal nach dem "einkommensüberschussrechnungsformular" das gibt es z.b. beim wirtschaftsministerium
darin steht, dass rechtsberatungskosten, steuerberaterkosten usw in voller höhe als betriebsausgaben verbucht werden können
also mindert sich dadurch der erzielte gewinn ihres unternehmens