Abschreibungen bei Verpachtung

donny - 19. April 2011 um 22:42
 Sammy - 19. April 2011 um 22:42
Guten Tag,

wie funktioniert die steuerliche geltendmachung von verpachteten flächen und v.a. deren abschreibungen?

danke
donny

1 Antwort

Im Steuerrecht wird die Abschreibung als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes werden dabei auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen gesamten Nutzungsdauer verteilt. In jedem dieser Jahre sind sie anteilig als Werbungskosten (steuermindernd) abzuziehen.

Das Grundstück selbst unterliegt keiner Abnutzung. Es ist daher darauf zu achten, dass die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes den Grundstückswert nicht beinhaltet.