ich habe einen kleinen Betrieb (7 Leute) in der Nähe der französischen Grenze.
Nun habe ich einen Bewerber aus Frankreich, der jeden Tag nach Deutschland pendeln möchte.
Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen muss ich zusätzlich beachten? Oder ist die Beschäftigung von Grenzgängern überhaupt kein Problem?
Ich wüsste nicht, welche Probleme sich ergeben sollten. Behandeln Sie Ihn einfach wie einen deutschen Angestellten. Also die üblichen Versicherungen abschließen, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland einhalten etc.
Die Arbeit wird ja in Deutschland verrichtet, also finden grundsätzlich die deutschen Gesetze Anwendung. Nur weil jemand morgens über die Grenze fährt und aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat kommt, ergeben sich diesbezüglich wohl keine Besonderheiten.