ich kenne folgenden Fall: normalerweise werden in einem Gesellschaftervertrag entsprechende Vorkehrungen getroffen und auch Regelungen für den stellvertretenden Geschäftsführer festgelegt.
Meistens durch den kleinen Satz "die Vorschriften, die für den Geschäftsführer gelten, finden auch beim stellvertretenden Geschäftsführer Anwendung".