Zuständigkeit Arbeitsgericht

Kautz - 15. September 2010 um 14:18
 Oki - 15. September 2010 um 14:21
Guten Tag,

ich möchte vor einem Arbeitsgericht gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber klagen. Ich habe jedoch nicht vor Ort gearbeitet, sondern von zu Hause aus, d.h. in einer ganz anderen Stadt. An wen muss ich mich denn jetzt richten?

Kautz

1 Antwort

Servus Kautz,

Normalerweise kannst du vor deinem heimischen Arbeiotsgericht klagen "da dies in Anwendung des § 48 Absatz 1 a) des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) als sogenannter Gerichtsstand des Erfüllungsortes gilt". Du hast also die Wahl zwischen Sitz des Arbeitgebers oder bei dir zu Hause. Das letztere wird wohl angenehmer sein ;)