ich bin seit langem auf Arbeitssuche. Aber als Alleinstehende im Alter von 54 Jahren und einem körperlich behinderten Sohn (24 Jahre) wurde ich bisher immer abgelehnt.
Jetzt gibt es doch diese anonymen Berwerbungen. Habe ich einen Anspruch darauf, dass meine Bewerbungsunterlagen anonym Geprüft werden (also ohne Alter und persönlichen Hintergrund?
da gibt es seit ein paar Jahren das Allgemeine GleichbehandlungsGesetz (AGG). Schwierig ist aber, dem Arbeitgeber einen solchen Verstoß nachzuweisen, da die Entscheidung zumeist im stillen Kämmerlein erfolgt.
Diese anonymen Bewerbungen sind bisher glaube ich nur ein Modellversuch, um den Erfolg auszuloten.
Ich schätze du musst leider wie gehabt weitersuchen.