Ich (31) war neulich mit meiner Tochter (4) in einem bekannten deutschen Supermarkt. In einem unüberwachten Moment hat sich Alina etwas zu sehr für eine Schokoladenverpackung interessiert und diese aufgerissen.
Höflich wie ich bin, bin ich damit an die Kasse und habe der Kassiererin erklärt, dass meine Tochter diese aufgerissen hat, ich aber kein Interesse habe, die Packung zu kaufen. Die Kassiererin sagte mir sehr unfreundlich, dass ich verpflichtet sei, die 1,99 Euro zu entrichten. Ob ich die Riegel danach esse oder nicht, sei ihr egal.
Nun meine Frage: Kann man mich wirklich dazu zwingen, die Riegel zu kaufen? Ich habe es nun nämlich getan.
leider hast du einen Fehler gemacht! Du hättest die Riegel weder kaufen sollen noch müssen. In Deutschland existiert kein Kaufzwang! Die Kassiererin bzw. der Ladeninhaber kann dich auf keinen Fall dazu zwingen, die Riegel käuflich zu erwerben, auch nicht wenn deine Tochter die Verpackung beschädigt hat.
Was sie allerdings können, ist, dich für den entstandenen Schaden zur Haftung zu bitten. Konkret heißt das, dass du zwar ein paar Cent für die kaputte Verpackung zahlen müsstest, aber nicht die ganzen 1,99 für die ganzen Riegel, denn denen fehlt ja nichts. Die kann man problemlos wieder neu einpacken.