ich mache eigentlich 6 monate eine probezeit bei einem ingenieurbüro. das arbeitsklima und die kollegen sagen mir jedoch überhaupt nicht zu. ich werde kündigen.
muss ich irgendwelche fristen beachten?
Ja, es ist eine Frist zu beachten. iese beträgt bei einer Probezeitdauer von bis zu 6 Monaten nach § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 2 Wochen. Sie gilt für beide Arbeitsvertragsparteien.