meine schwiegereltern (bzw ex-schwiegereltern) verlangen seitdem ich von ihrem sohn getrennt lebe (und mich auch bald scheiden lasse) all ihre geldgeschenke zurück.
das geld habe ich nicht mehr - muss ich es zurückzahlen?
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die schwiegerelterlichen Zuwendungen als Schenkung anzusehen sind. Entfällt die Geschäftsgrundlage dieser Schenkung (Fortbestand der Ehe), können die Schwiegereltern eine Rückabwicklung der Schenkung verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten.