Rechte für Mängelgewährleistung

karaff - 9. Juli 2011 um 22:16
 Gipfelstürmer21 - 9. Juli 2011 um 22:16
Guten Tag. Als Verbraucher hat man doch sehr weitgehende Mängelgewährleistungsrechte, richtig? Ich überlege ein Verkaufsgeschäft zu eröffnen. Bleibe ich dann auf diesen Forderungen sitzen und mache wegniger Gewinn oder kann ich mir den Verlust auch von irgend wem wiederholen?

1 Antwort

Gipfelstürmer21
9. Juli 2011 um 22:16
Hallo. Eine interessante Frage, da habe ich mich auch gleich mach schlau gemacht ;) Ich denke es ist so: Wenn Sie ein magelhaftes Gerät zurücknehmen und ein neues liefern müssen, dann können Sie das Gerät widerum gegen Neulieferung an den Hersteller weiterreichen. Also dürfte der Schaden nicht bei Ihnen "hängen" bleiben.