bei Gutscheinen ist es generell. so: es gibt nirgendwo im gesetz eine frist, wie lange gutscheine mindestens gültig sein müssen.
die frist muss lediglich "angemessen " sein. da besteht also ein ziemlich großer spielraum. ein gutschein in der örtlichen eisdiele muss demzufolge nicht so lange gültig sein wie ein gutschein für eine weltreise.
ich denke, dass 2 jahre in deinem fall gerechtfertigt sind und du nicht dagegen vorgehen kannst.
vielleicht ist der markt ja so kulant? wenn du wirklich zur stammkundschaft gehörst ??