Mietswohnung an Arbeitsort

Evi - 21. Oktober 2010 um 11:07
 berlin29 - 21. Oktober 2010 um 11:09
Hallo,

ich mache eine Ausbildung zur Industriekauffrau in der Nähe von Münster. Da ich aus einer sehr ländlichen Gegend stamme musste ich dafür in die Stadt ziehen, obwohl ich in meinem Heimatort bereits eine kleine Wohnung besitze. Somit habe ich doppelte Ausgaben, da mein mann diese Wohnung nun alleine bewohnt (ist dort angestellt).

Ich habe von einem Kollegen gehört, dass man gewisse Sachen mit einer Steuererklärung wiederbekommen.
Wie ist das?
Stimmt das überhaupt?

Danke!!!
Evi

1 Antwort

ja ich denke schon
das sind ja sog. "webungskosten", also aufwendungen die du hast um berufstätig zu sein.
ich würde an deiner stelle eine steuererklärung machen und das bei den werbungskosten angeben. 100% wirst du aber sicher nicht zurückbekommen.
falls du pendeln würdest hättest du anspruch auf eine pendlerpauschale