"Die sogenannte Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern und wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Seit August 2008 ersetzt sie die bisherige Steuernummer und ist lebenslang gültig. Die Steueridentifikationsnummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden. Ziel ist es, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Die gesetzliche Grundlage zur Steueridentifikationsnummer findet sich in § 139b Abgabenordnung. Zum Zwecke der erstmaligen Zuteilung übermitteln die Meldebehörden die im Melderegister gespeicherten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. "