typische juristenantwort: "es kommt darauf an" - aber im ernst: hat er das auto weggefahren als der zündschlüssel steckte, hat er es aufgebrochen, hat er es jemandem mit waffengewalt weggenommen oder wie ist das abgelaufen?je nach fall und (einschlägigen) vorstrafen kann das eine mäßige geldstrafe, bewährungsstrafe oder auch (ggf. mehrjährige) freiheitsstrafe bedeuten