Mein algerischer Ehemann ( er hat keine deutsche Papier) will sich gegen meinen Willen scheiden lassen. Ich liebe ihn so sehr ihn gehen lassen zu wollen. Kann er einen einseitigen Scheidungseintrag stellen ? Wenn ja , welche Konsequenzen würde dies für mich mitziehen?
Ich bin ahnungslos und zähle mit eurer Beratung.
Vielen vielen Dank im Voraus.
mit freundlichen Grüßen
Sie müssen in das französische und algerische Internationale Privatrecht schauen.
Dort werden Sie eine Regelung finden, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Z.B. könnte dort stehen "Die Wirkungen der Ehe und Scheidungsvoraussetzungen bestimmen sich nach dem Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltes der Eheleute". Es könnte aber z.B. auch auf die Staatsangehörigkeit abgestellt sein, das weiß ich nicht.
Dann müssten Sie weiterhin schauen, wo der Aufenthalt war usw. Dann wissen Sie, ob algerisches oder französisches Recht Anwendung findet und können in dieser Rechtsordnung nachsehen, ob Ihr Ehemann einseitig die Scheidung beantragen bzw. durchsetzen kann.