ALGORA
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8. November 2011 um 14:07
Taube
Beiträge108Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 9, 2014
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8. November 2011 um 17:10
Guten Tag,
ich war mit einem deutschen in Algerien verheiratet. Nachdem ich das Visum aufgrund der Familienzusammenführung erhalten habe , ließ ich mich in Algerien von ihm scheiden. Jedoch wird die Scheidung immer noch in unseren Zivilakten eingetragen.
Nun hätte ich gerne gewusst , ob wir immer noch aus deutscher gesetzlichen Hinsicht verheiratet sind. Denn wir haben vor , nach Deutschland einzureisen.
Für Antworten bedanke ich mich im Vorfeld.
Habt mal den besten Dank schon Mal.
L.G
Taube
Beiträge108Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 9, 20142 8. November 2011 um 17:10
Hi !
Familienzusammenführung ??? Was verstehst du dann unter Familie ? Es ist Betrug was ihr macht, Betrug der Behörden. Außerdem mir scheint es , die Eintragung der " Ehe " in den deutschen Zivilakten in Deutschland nötig zu sein , dich als " verheiratet " eintragen zu können , dann gegebenenfalls " als geschieden" aber so viel ich weiß wird dir das Aufenthaltserlaubnis entzogen , sobald deine " Scheidung " ins Lichte kommt. Denn der Grund " Familienzusammenführung " existiert nicht mehr.
Gruß