Uneheliche Tochter anerkennen?

KEVIN - 10. November 2011 um 12:15
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 10. November 2011 um 15:55
Guten Tag,

ich habe eine uneheliche 05 jährige Tochter , die ich seit ihrer Geburt an finanziell unterstütze , obwohl die Mutter Kindergeld kriegt.
Nun stellte sich vor kurzem heraus , dass meine Tochter ohne meines Wissens zur schule geht .
Wie soll ich vorgehen sie als meine Tochter anzuerkennen?
Für jeden Vorschlag bedanke ich mich .
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
10. November 2011 um 15:55
Guten Tag !

Zitat:

" Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.

Mitzubringen sind:
1-Personalausweis oder Reisepass
2-Bei bisher unverheirateten Vätern:
3-Deren beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
4- Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Vätern:
Eine Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der - aktuellen bzw. letzten - Ehe (dient auch als Nachweis der Namensführung)
Ausländische Väter:
Reisepass und Geburts- bzw. Heiratsurkunde evtl. mit deutscher Übersetzung eines hier vereidigten Übersetzers

Da die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen)".

Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/anerkennung.html

Ich hoffe , ich konnte Ihnen etwa helfen.
mfG