Eine Woche nach der Geburt des gemeinsamen Kindes hat mein Bruder seine Freundin geheiratet. Jedoch wurde er den Namen der Mutter gegeben.
Nun würde mein Bruder sein Kind als sein leibliches anerkennen. Daher wüssten wir gerne , woran er sich wenden muss.
Für Antwort(en )bedanken wir uns herzlich.
mfG
Hallo,
wenn du dich als Vater anerkennen lassen willst bzw. dein Bruder, muss er in der Geburtsurkunde eingetragen werden. Je nachdem wer bei euch zuständig ist, würde ich mich mal an die Stadt (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt usw.) wenden.