ich habe meiner frau gerade erst vor 2 monaten ein cabrio geschenkt. nun sagt sie mir , dass sie fremdgegangen ist und mit ihrer affäre leben will.
ich bin so wütend... habe lange für das auto gespart. nun meine frage: kann ich es zurückverlangen?
Hallo,
ja, das kannst du . Für Schenkungen sieht das Gesetz unter bestimmten Umständen ein Rückforderungsrecht des Schenkers vor, wenn dieser verarmt ist (§ 528 BGB) oder, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig gemacht hat (§ 530 BGB).