ich hoffe , mein Eintrag wird gelesen und beantwortet.
Es geht um meinen Ex-Mann der unsere vierjährige Tochter bisher nur einmal zu Gesicht bekommen hat.
Laut dem Gerichtsurteil darf er sie zwei mal monatlich besuchen kommen.
Soll ich deswegen anklagen oder soll ich ihn weiterhin ignorieren und das alleinige Sorgrecht verlangen ?
Ich danke für Rückmeldung (en ) im Voraus.
Gruß
dein Ex- Mann ist doch erwachsen genug ! Er kann sich selber entscheiden , ob er seine Tochter sehen will oder nicht. Dich muss es interessieren ob , er den Unterhalt bezahlt. Wenn er es nicht tut , kannst du ihn strafrechtlich verfolgen. Aber du kannst ihn nicht dazu zwingen , seine Tochter zu besuchen oder zu sehen.
Gruß