tanita
-
26. November 2011 um 10:18
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
-
26. November 2011 um 10:18
Guten Tag,
Meine Schwester und ich haben die zwei Häuser von unseren Eltern geerbt. Das eine ist in Bayern und das andere an der Nordseeküste. Die Häuser haben auch ungefähr den gleichen Wert und meine Schwester interessiert sich nicht wirklich für das Haus in Bayern. Ich brauche jetzt dringend Geld für meine Firma und habe auch schon einen Käufer für das Haus. Muss ich meine Schwester jetzt wirklich noch fragen? Das ist doch nur noch pro forma.
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 26. November 2011 um 10:18
Da wird Ihnen aber spätestens der Notar etwas anderes erzählen. Sie und Ihre Schwester sind gemeinsam Eigentümer beider Häuser. Nicht einer des einen und einer des anderen. Sie müssen sich beide gemeinsam (Stichwort: Gesamthandsgemeinschaft) einigen und auch die dingliche Einigung mit den neuen Erwerbern vor dem Notar vollziehen.