Lotte35
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26. November 2011 um 10:21
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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26. November 2011 um 10:22
Guten Tag,
was genau ist denn ein pflichtteilsergänzungsanspruch (schwieriges wort^^)
ich habe davon gehört als ich einen vortrag zum erbrecht besucht habe
aber das habe ich nicht richtig verstanden
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 26. November 2011 um 10:22
also: derjenige, der enterbt wurde aber einen gesetzlichen pflichtteil hat (zb die kinder des verstorbenen) sind keine erben.dann bekommen sie einen anspruch gegen den erben (=pflichtteilsanspruch)
wenn er aber nicht enterbt wird, aber nur 1€ bekommen soll, würde er ja schlechter dastehen als wenn er ernterbt wurde
also gibt es den pflichtteilsergänzungsanspruch.das ist dann der unterschied zwischen dem was tatsächlich zugewendet wurde (1€) und dem was ihm sonst als pflichtteil zustehen würde.