Kaufhausdetektiv

corolla - 27. November 2011 um 18:21
 mausi - 27. November 2011 um 18:21
Guten Tag,
Mich hat so ein Kaufhausdetektiv ganz blöd angemacht. Er hat gesagt, dass dieses Kaufhaus Taschenkontrollen durchführt das steht auch in den AGB und die hätte ich akzeptiert wenn ich etwas kaufe
ich wollte mir das nicht bieten lassen bis dann der geschäftsführer kam und gesagt hat ich sollte die tasche doch selber öffnen für einen kontrollblick
das habe ich dann gemacht aber musste ich das rechtlich?

1 Antwort

AGB hin oder her man darf Ihnen die Tasche nicht kontrollieren. Eine solche AGB ist unwirksam. Sie können auf Ihr Recht bestehen. Drohen Sie das nächste Mal damit die Polizei hinzuzuziehen