Umtausch wird Monate verzögert

hobbasket110 - 26. November 2011 um 14:28
 candy - 27. November 2011 um 18:18
Guten Tag,

ich habe ein Produkt gekauft welches nicht funktionierte. Ich habe es beim Händler umgetauscht und er hat gesagt ich werde das neue Produkt schnellstmöglich erhalten.
Nun ist das schon mehrere Monate her. Ich habe mehrmals angerufen und jedesmal hat der Händler sich darauf berufen dass er auf die neue Ware vom Hersteller des Produktes warten muss und mir Bescheid gibt wenn die Lieferung angekommen ist. Jedesmal handelte sich der erwartete Zeitraum bis zur Ankunft der Lieferung laut Händler um eine Woche (max.).
Da ich aber nicht mehr bereit bin noch länger auf meine Ware zu warten forderte ich nun Ersatz oder Geld zurück. Der Händler blockte ab.

Wie ist die rechtliche Lage? Ist der Händler nicht verpflichtet mir pünktlichen Ersatz oder Geld zu erstatten? An wen soll ich mich wenden wenn er die Taktik "noch eine Woche..." weiter abzieht?

3 Antworten

Sie können ohne Weiteres ein Ersatzgerät verlangen.

Rechtlich ist es so: Sie haben bei diesem Händler gekauft und nur mit ihm den Vertrag. Die Gewährleistungsrechte haben Sie aus dem Vertrag gegen den Händler.

Und das Gewährleistungsrecht besagt eben, dass Sie zwei Jahre Anspruch auf ein funktionierendes Gerät haben. Ob er das ursprünglich gelieferte Gerät an den Händler schickt oder auf den Mond schießt kann Ihnen egal sein.

Der Händler muss für ein Ersatzgerät sorgen!

MfG
ich denke eher nicht (ohne die näheren begebenheiten, also art der sache etc. zu kennen)

aus dem juristischen blickwinkel haben sie einen vertrag mit dem händler.der händler hat seinen vertragsteil (liefern eines ordentlichen geräts) nicht erfüllt. deshalb haben sie anspruch auf nacherfüllung (reparatur oder lieferung einer neuen sache)

wenn er sie jetzt ewig hinhält ist das natürlich nicht schön. andererseits ist es aber auch ihre sache, ob sie sich hinhalten lassen! wenn sie kein ersatzgerät fordern, sondern sich immer wieder vertrösten lassen, dann ist das eben so

"ersatz in geld" verstehe ich jetzt als schadensersatz. den können sie nur fordern soweit ihnen tatsächlich ein schaden entstanden ist. der schaden könnte darin liegen dass sie das gerät nicht nutzen konnten. aus richterlicher perspektive wird man aber sagen müssen, dass sie am schaden zumindest ein mitverschulden haben, weil sie ihm immer wieder mehr zeit eingeräumt haben und kein ersatzgerät gefordert haben

ich würde dem händler mal auf die füße treten (am besten geht das persönlich im laden) und nicht ohne ersatzgerät gehen.

das sage ich alles ohne kenntnis des genauen sachverhaltes und es handelt sich nur um meine persönliche meinung. eine anwaltliche beratung ersetzt das natürlich nicht

lg
Kann ich denn auch Ersatz in Form von Geld einfordern?