also aus jedem beliebigen grund kann man nicht befristen ( siehe auch im teilzeit- und befristungsgesetz ) also bloß die vermutung dass man bald weniger aufträge bekommt ist kein tauglicher grund
wenn ihre firma aber nur für ein bestimmtes projekt engagiert wurde und sie genau wissen, dass sie jetzt viele neu einstellen müssen für die sie nach dem auftrag keine verwendung mehr haben werden, dann dürfen sie befristen (das ist dann ein sachlicher grund!)