Guten Tag,
eine frage zum kündigungsschutz: ich habe mir § 1 des kündigungsschutzgesetzes durchgelesen und dort steht, dass eine kündigung sozial gerechtfertigt sein muss
was soll denn das bitte heißen?eine kündigung hat doch fast immer negative soziale folgen.ich kann doch als arbeitgeber nicht für jedes risiko haften
nein nein damit sind nicht alle fälle gemeint.das sind im einzelfall aber immer schwierige abgrenzungsprobleme.schauen sie doch mal in einen kommentar (gibt es in jeder juristischen bibliothek) zum §1KSchG. Da werden Sie lauter Beispiele finden in denen eine Kündigung sozial gerechtfertigt war oder auch nicht. LG