Guten Tag,
wenn ich als deutscher immobilienmakler auch immobiliengeschäfte im ausland (z.B. schweiz) tätigen will, brauche ich dann auch eine erlaubnis der dortigen behörde oder genügt mir meine deutsche erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung?
hallo,
meines wissens nach ist das gestaffelt geregelt. wirkst du nur (schätzungsweise) 3-5 Tage jährlich dort, ist es noch nicht genehmigungspflichtig. übersteigst du ein gewisses maß, muss deine tätigkeit auch bei den behörden vor ort angemeldet werden (was ganz schön teuer werden kann!).