Guten Tag,
Vor meinem Geschäft lungert ständig ein Obdachloser herum, der meine Kunden anpöbelt und mir offensichtlich schaden will. Das Geschäft geht seitdem auch sehrviel schlechter.
Der Mann hat ja auch Rechte, hilft es, wenn ich die Polizei einschalte, oder sind die dann nur gegen mich?
Die Polizei ist grundsätzlich "gegen" niemanden, muss sich aber an die Fakten halten. Natürlich können Sie nicht jedem verbieten, sich in der Nähe eines Gebäudes aufzuhalten, in dem Sie teilweise das Hausrecht innehaben. Aber wenn dieser Mann tatsächlich zielgerichtet Ihrem Unternehmen schaden möchte (und Sie das nachweisen können!), dann können Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen, oder, was wohl vielversprechender ist, auf Beseitigung der Beeinträchtigung (Unterlassung) klagen.