Unterhalt von 5 kinder und 8 Enkelkinder??

KATILEIN - 30. November 2011 um 09:40
VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 - 30. November 2011 um 15:12
Guten Tag,
meine Oma ist Rentnerin und hat keine Mittel ihre Elternkindern finanziell zu unterstützen. Sie hat 5 Kinder und 8 Enkelkinder. Die Akten sind dem Familienrichter weitergeleitet , welcher keinen konkreten Finanzierungsurteil verabschiedet hat.
Was mich angeht , bin ich Hausfrau , nur mein Ehemann geht arbeiten . Leider reicht sein Einkommen nicht aus , alle Ausgeben zu übernehmen.( Er bezahlt freiwillig). Die Eltern der Enkelkindern sind in allen Hinsichten abwesend.
Wie können diesen Letzten denn dazu gezwungen werden , ihren Verantwortungen der eigenen Kindern gegenüber zu übernehmen ?
Für jeden Hinweis sind wir dankbar.
L.G

1 Antwort

VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 1
30. November 2011 um 15:12
Guten Tag !
ich setze meinen Hut vor der Oma und von ihrem Mann ab. 5 Kinder und 8 Enkelkinder? Nun . Sind sie alle unterhaltsbedürftig ? Gehen sie alle nicht arbeiten ? Was ist denn mit dem Kindergeld ? Kriegen die Mütter keins? Und was ist mit Unterhalt seitens der leiblichen Vätern?
Viele Fragen tauchen hier auf , deren Antworten bei Ihnen liegen.
Nun sollen die Kinder ( beim Volljährigkeitsalter) ihr Leben in Griff nehmen , mindestens in finanzieller Hinsicht ( entweder schaffen sie sich Arbeit oder beantragen sie Sozialhilfe ) ; Mütter sollen Kindergeld und Unterhalt von den leiblichen Vätern beantragen , wenn sie nicht arbeiten können .
Hiermit hänge ich Ihnen den Antrag auf Sozialhilfe: http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_50/antrag_auf_sozialhilfe.pdf
Unterhalt: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/festsetzung_unterhalt_ab_01_09_09.pdf
Kindergeld: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/information
an.
Für die Zukunft wünsche ich euch alles Gute.
L.G