ARNULF
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7. Dezember 2011 um 12:22
VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Januar 24, 2014
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7. Dezember 2011 um 14:09
Guten Tag,
Ich hoffe , ich finde die Antwort zu meinem Anliegen:
meine Frau ist seit 3 Monaten arbeitslos. Wir haben gemeinsame Rechnungen zu bezahlen. Nun will ich mich scheiden lassen.
Fraglich ist es jedoch , wer von uns die Rechnungen bezahlen wird.
PS: wir haben Eigenturmhaus.
Für eure Hilfe danke ich schon mal.
L.G
VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Januar 24, 20141 7. Dezember 2011 um 14:09
Guten Tag !
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt , aber ich würde sagen jeder von euch soll die eigenen Rechnungen bezahlen. Es kommt immer darauf an , unter wessen Namen eine Rechnung unterschrieben wird: (Handy, Versicherung...). Da deine Frau ihren Job verloren hatte , muss sie klarerweise ALG beantragen. Sollten die Voraussetzungen erfüllt werden , wird sie es bekommen . Anderenfalls die Sozialhilfe kann beantragt werden.
Nur zum Punkt Rechnungen gemeinsamen Bedarfs wie z.B: Stromrechnungen: Es kann vorkommen , dass man Stromrechnungen bekommt ; ohne Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Stromversorger nimmt die Adresse der Wohnungsinhaber , schickt einfach die Rechnungen dem Vermieter zu. Zu dem Fall ist es ihm egal , von welcher Partei er das Geld kriegt. Es ist eine Sache zwischen euch zu klären und zu regeln.
L.G