Gerichtskostenhilfe & Sorgrechtsentscheidung

laura .F - 7. Dezember 2011 um 12:30
Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 - 7. Dezember 2011 um 15:31
Guten Tag,

Kurze Frage bitte.
Es geht darum , dass ich mir die Vergütung eines Restanwaltes nicht leisten kann. Daher wurde ich gerne eine Gerichtskostenhilfe beantragen wollen. Ich möchte gerne , die Sorgrechtsentscheidung meines Sohnes umkippen lassen.
Ich danke allen Lesern schon mal , die mir weiterhin helfen wollen.
Gruß

1 Antwort

Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 8
7. Dezember 2011 um 15:31
Guten Tag !

Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden sollen , dann ist es überhaupt Kein Problem.
Sie lauten wie folgt:
" Die Voraussetzungen


Für jedes Gerichtsverfahren werden Kosten erhoben. Selbst wenn man nicht durch einen Anwalt vertreten ist, muss man die Gerichtskosten, womöglich auch noch Gutachterkosten oder Zeugengelder bezahlen. Wer ein niedriges Einkommen hat und keine Rechtsschutzversicherung, kann beim Klagegericht Gerichtskostenhilfe beantragen.
-Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und eine Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist erforderlich. Dazu gibt es ein spezielles Formular, das Sie entweder beim Gericht oder im Internet erhalten. Neben Ihren persönlichen Daten sind Angaben zu unterhaltspflichtigen Kindern und Einnahmen wie Gehalt, Kindergeld und Zinseinnahmen erforderlich.

-Beziehen Sie Hartz-IV-Leistungen, reichen die persönlichen Angaben und eine Kopie des Bescheides bereits aus. Bei allen anderen werden vom Einkommen dann Unterhaltszahlungen, Miete und Nebenkosten, Steuern und Ratenzahlungen abgezogen. Anhand einer Tabelle entscheidet sich, ob für Sie Gerichtskostenhilfe bewilligt wird und ob Sie womöglich Raten zu zahlen habe

Die Nachweise

-Haben Sie keinen Hartz-IV-Bescheid, müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben durch die entsprechenden Belege nachweisen. Von Ihrem Girokonto genügt der aktuelle Kontoauszug, hinsichtlich der Miete ist eine Aufschlüsselung nach Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten erforderlich. Raten für Schulden werden nur berücksichtigt, wenn Sie die monatliche Zahlung belegen können."

Quelle: http://www.hilfreich.de/gerichtskostenhilfe-beantragen-so-funktionierts_12961
Den Antrag können Sie unter: http://www.dr-hildebrandt.de/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe.htm#prozesskostenhilfe_7 herunterladen
Viel Glück dabei!
Gruß