PIKO
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8. Dezember 2011 um 12:21
marlene.w
Beiträge67Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 2013
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8. Dezember 2011 um 16:05
Guten Tag,
mein Vater ( zu seiner Lebenszeit ) hatte unserem Bruder ein Haus verschenkt.
Nun ist unser Vater jetzt verstorben.
Darf unser Bruder mit erben ?
PS: Mein Vater hat noch zwei weitere Wohneigentümer.
Ich danke euch schon mal fürs Lesen.
L.G
Diese gesetzliche Erbfolge richtet sich ausschließlich nach der Blutsverwandtschaft.
Die gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder. Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt immer die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Das heißt, wenn ein Kind des Erben lebt, erbt kein anderer Verwandter dieser Linie, also nicht die Enkel oder Urenkel. Hat der Erblasser mehrere Kinder, dann erben diese zu gleichen Teilen".
Quelle: http://www5.erbrecht-tipps.de/
Das er was geschenkt bekommen hat , hat es mit seiner Erbe - meiner Meinung - nicht zu tun. Es mag sein , dass es ungerecht klingt . aber danach sieht es aus meinem Blickwinkel aus.
L.G