Darf er mit erben ?

PIKO - 8. Dezember 2011 um 12:21
marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 - 8. Dezember 2011 um 16:05
Guten Tag,

mein Vater ( zu seiner Lebenszeit ) hatte unserem Bruder ein Haus verschenkt.
Nun ist unser Vater jetzt verstorben.
Darf unser Bruder mit erben ?
PS: Mein Vater hat noch zwei weitere Wohneigentümer.
Ich danke euch schon mal fürs Lesen.
L.G

1 Antwort

marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 2
8. Dezember 2011 um 16:05
Hallo !
Gesetzliche Erbfolge - Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 - 1929 BGB festgelegt:

§ 1924 BGB (Gesetzliche Erben erster Ordnung)
§ 1925 BGB (Gesetzliche Erben zweiter Ordnung)
§ 1926 BGB (Gesetzliche Erben dritter Ordnung)
§ 1927 BGB (Mehrere Erbteile bei mehrfacher Verwandtschaft)
§ 1928 BGB (Gesetzliche Erben vierter Ordnung)
§ 1929 BGB (Fernere Ordnungen)


Diese gesetzliche Erbfolge richtet sich ausschließlich nach der Blutsverwandtschaft.

Die gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder. Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt immer die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Das heißt, wenn ein Kind des Erben lebt, erbt kein anderer Verwandter dieser Linie, also nicht die Enkel oder Urenkel. Hat der Erblasser mehrere Kinder, dann erben diese zu gleichen Teilen".
Quelle: http://www5.erbrecht-tipps.de/

Das er was geschenkt bekommen hat , hat es mit seiner Erbe - meiner Meinung - nicht zu tun. Es mag sein , dass es ungerecht klingt . aber danach sieht es aus meinem Blickwinkel aus.
L.G