Guten Tag,
Ich will, dass als erstes meine Frau erbt, wenn ich sterbe und danach die Kinder. Das ist aber nur meine persönliche Vorstellung. Meine Frage lautet: ist es gesetzlich möglich sein Vermögen auf diese Weise weiterzugeben?
Vielen Dank
Guten Tag. Das ist möglich und heißt juristisch "Vor- bzw. Nacherbschaft". Zur genauen Planung, damit alles so abläuft, wie Sie es sich vorstellen, rate ich aber zu anwaltlicher oder notarieller Beratung.