Unternehmer
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9. Dezember 2011 um 10:03
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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9. Dezember 2011 um 13:30
Guten Tag,
Unglaublich aber wahr. Ich dachte so was würde mir nie passieren.
Vor einer Woche stand eine Frau ( um die Dreißiger ) vor mir und behauptetet sie wäre meine uneheliche Tochter. Ich muss ehrlich sagen , dass sie mir ähnlich aussieht.
Jetzt wüsste ich gerne , ob man mich dazu zwingen kann einen Vaterschaftest zu machen , meine Vaterschaft anerkennen lassen , sie nach meinem Tod zu vererben?
Die Sache raubt mir den Schlaf. Daher schnelle Hilfe wird erbitten.
Ich danke jedem User , der sich die Mühe machen würde , mich zu orientieren.
L.G
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 9. Dezember 2011 um 13:30
Guten Tag !
Also zu Ihrer ersten Frage muss ich ehrlich sagen , dass die Antwort ja lautet. Sie kann Sie indirekt zur Durchführung des Vaterschaftests zwingen , in dem die Mutter das Jugendamt / das Familiengericht einschalten würde, vor allem ist das Ergebnis- so wie es danach aussieht " die Frau sei Ihnen ähnlich" nicht zu Ihrem Gunsten sein wird.
Es bleibt Ihnen nichts übrig , als Kontakt zu der Mutter/Tochter aufzubauen und die Sache in friedlicher Art und Weise abzuklären. Vielleicht will sie nur Geld fürs Schweigen abkassieren. Ich kann es jedoch , vollkommen nachvollziehen , wenn Sie die Angelegenheit als Erpressungsversuch zu betrachten. Doch ich rate Ihnen dem Vaterschaftstest einzuwilligen und die Konsequenzen ziehen.
PS: Solltest der Vaterschaftstest positiv ausfallen , wird Sie natürlich Sie erben dürfen. § 1924 BGB würde Sie als Abkömmlinge des Erblassers gelten.
Quelle: http://www.mama-tipps.de/tipp/Vaterschaft.html
Viel Glück!
L.G
Katarina 02