Meine verstorbene Mutter hat meinem Bruder unter die Armen gegriffen , in dem sie ihm Schecks ausstellte seine Probleme zu lösen.
Nun ist er wiederum vor kurzem gestorben. Also seine Tochter wird ihn erben.
Die Frage lautet jetzt , ob das Guthaben der Schecks aus der Erbe abgezogen werden darf? Wenn ja , wer ist dafür zuständig?
Ich danke euch schon mal fürs Beantworten.
L.G
Hallo !
Danke der Rückmeldung. Also treten seine Kinder jetzt als Erben auf. Wir haben uns noch nicht mit der Erdfrage auseinandergesetzt; Aber meine Geschwister und ich ( als direkte Abkömmlinge ) stellten uns die Frage halt , ob wie die Schulden unseren verstorbenen Bruders abziehen dürfen.
Naja , danke schön für die schnelle Antwort.
L.G
9. Dezember 2011 um 16:51
Danke der Rückmeldung. Also treten seine Kinder jetzt als Erben auf. Wir haben uns noch nicht mit der Erdfrage auseinandergesetzt; Aber meine Geschwister und ich ( als direkte Abkömmlinge ) stellten uns die Frage halt , ob wie die Schulden unseren verstorbenen Bruders abziehen dürfen.
Naja , danke schön für die schnelle Antwort.
L.G