Werden die Schulden vom Erbteil abgezogen?

JOANNA - 9. Dezember 2011 um 09:56
 JOANNA - 9. Dezember 2011 um 16:51
Guten Tag,

Meine verstorbene Mutter hat meinem Bruder unter die Armen gegriffen , in dem sie ihm Schecks ausstellte seine Probleme zu lösen.
Nun ist er wiederum vor kurzem gestorben. Also seine Tochter wird ihn erben.
Die Frage lautet jetzt , ob das Guthaben der Schecks aus der Erbe abgezogen werden darf? Wenn ja , wer ist dafür zuständig?
Ich danke euch schon mal fürs Beantworten.
L.G

1 Antwort

Otto80 Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 21, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: September 29, 2012 3
9. Dezember 2011 um 16:09
Wenn es keine entsprechende Vereinbarung gibt, dann eigentlich nicht. Das lässt sich dann als Schenkung bezeichnen.
Hallo !
Danke der Rückmeldung. Also treten seine Kinder jetzt als Erben auf. Wir haben uns noch nicht mit der Erdfrage auseinandergesetzt; Aber meine Geschwister und ich ( als direkte Abkömmlinge ) stellten uns die Frage halt , ob wie die Schulden unseren verstorbenen Bruders abziehen dürfen.
Naja , danke schön für die schnelle Antwort.
L.G