ich möchte ein freibleibendes angebot machen. wisst ihr, ob derjenige, dem ich das angebot mache, es dann auch gleich annehmen kann und es quasi verbindlich ist?
bin mir eben noch nicht sicher, wie viel mich die dienstleistung letztlich kosten wird.
das ist ja eben der sinn eines freibleibenden angebotes. die herrschende meinung sieht das ähnlich: ein "angebot freibleibend" wird behandelt wie eine invitatio ad offerendum, also eine aufforderung ein angebot zu unterbreiten.
demzufolge wird es noch nicht als eigenständiges angebot angesehen.