Kündigungsschutz für Heimarbeit

Mareike - 12. Dezember 2011 um 22:04
 konstantin w. - 12. Dezember 2011 um 22:06
Guten Tag,

seit einigen monaten arbeite ich als heimarbeiter in der buchhaltung für eine steuerprüfung.
das job gefällt mir gut, ich wahre ein hohes maß an flexibilität und kann mich v.a. um meine kinder kümmern, dadurch, dass ich meine arbeitszeiten selbst bestimme usw.
leider bin ich aber auf diesen job angewiesen, verdiene den lebensunterhalt für mich und meine 3 kinder damit.
jetzt wurde mir die stelle gekündigt. die buchhaltung wird nach indien "outgesourct".

habe ich anspruch auf kündigungsschutz? zumindest eine frist oder eine abfindung?


brauche eure hilfe,
mareike

1 Antwort

Hallo Mareike,

nur zu gerne würde ich dir helfen. Gesetzlich ist es aber leider so:
Wenn du heimarbeiter bist (legaldefinition findest du u.a. in § 2 Abs. 1 des Heimarbeitergesetzes, HAG), dann bist du im rechtlichen sinne kein arbeitnehmer, sondern "nur" eine arbeitnehmerähnliche person. mit der folge, dass viele regelungen des arbeitsrechtes grundsätzlich keine anwendung auf heimarbeitsvergältnisse finden. das liegt an der mangelnden abhängigkeit des heimarbeiters vom dientherrn.
so auch das kündigungsschutzgesetz, KSchG.
Nur in einzelnen fällen tauchen hier ausnahmen (gleichstellungen mit einem arbeitnehmer) auf, insbesondere im urlaubsgesetz sowie in mutterschutzgesetz.

lg,
konstantin w.