Anderes Erbrecht

Eco - 13. Dezember 2011 um 21:09
 thommiB - 13. Dezember 2011 um 21:09
Guten Tag,

wie ist das eigentlich, wenn in deutschland jemand stirbt, der kein deutscher staatsangehöriger ist?erben dann trotzdem die kinder wie im deutschen recht oder anders?

1 Antwort

Das Recht, dass auf den Nachlass einer Person Anwendung findet, bestimmt sich nach dem Recht des Staates dem er angehört. Steht so oder so ähnlich im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)