vor kurzem habe ich von meinem Vater geerbt und ich habe noch eine Wohnung zu verkaufen. Da ich vorhabe, die Scheidung einzureichen, wüsste ich gerne, ob ich dazu verpflichtet wäre, meinem Mann die Hälfte meines Hauses zu geben.
PS: Wir beschlossen die Gütergemeinschaft.
Vielen Dank im Voraus
LG
ich dachte immer, dass Erbschaften usw. getrennt gehandhabt werden. Bei der Gütergemeinschaft kann das aber anders laufen. Dieser CCM-Artikel müsste deine Frage beantworten.
Geändert am 29. Januar 2019 um 03:08
Den besten Dank für die schnelle Antwort und für deinen Link. Ich weiß deine Hilfe zu schätzen!
LG