Alleinige Sorgerecht meines Kindes bekommen?!

PATRIK - 14. Dezember 2011 um 09:47
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 14. Dezember 2011 um 14:03
Guten Tag,

ich bin von der Mutter meines Kindes getrennt. Nun habe ich vorhin gehört , dass sie mit meinem Kind 400 Km weit von mir entfernt wegzieht. Natürlich mit meinem Kind. Sie ist labile Person.Immer auf die Suche nach Abenteuer . Deswegen auch hat unsere Ehe keine 4 Jahre gehalten. Nun will ich nicht , dass den Kontakt zu meinem Sohn in die Brueche geht.
Aufgrund dessen möchte ich die Sorgerechtsentscheidung umkippen und das alleinige Sorgerecht bekommen.
Fraglich ist es wie ich vorgehen soll ?
PS: mein Sohn ist 9 Jahre alt und er will zu mir einziehen. Jetzt haben wir das gemeinsame Sorgerecht.
Ich danke euch schon mal fürs Lesen und fürs Beantworten.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
14. Dezember 2011 um 14:03
Guten Tag !

Wenden Sie sich ans Familiengericht und erklären Sie dem Familienrichter von der neuen Umstände . Ich bin zwar keine Rechthaberin , aber es ist meines Erachtens - ihr Erlaubnis notwendig mit dem Kind wegziehen zu dürfen. Denn " Gemeinsames Sorgerecht" heißt es : ( ich zitiere:)

"Bei dem gemeinsamen Sorgerecht entscheiden beide Eltern gleichrangig. Sie müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge (z.B. bei einer Notoperation).
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind z.B.: Aufenthalt des Kindes, Operation.... "(1)
Zur Frage , wie Sie das alleinige Sorgerecht bekommen antwortet die Rechtanwaeltin folgendes. Ich Zitiere:

"Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?

Das alleinige Sorgerecht wird nur auf Antrag zuerkannt. Stellt also keiner der Eltern bei der Scheidung einen Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge, so entscheiden die Gerichte sowieso nichts. Es bleibt dann alles wie es war - nämlich bei dem gemeinsamen Sorgerecht.

Einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts können Sie selbst bei Gericht stellen oder Sie beauftragen einen Anwalt damit. Der Anwalt kennt die Rechtslage und kann Ihnen Auskunft über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens geben, bevor Sie hier viel Zeit und Nerven investieren.

Wenn Sie nicht viel verdienen, müssen Sie weder Gerichtskosten noch die Kosten eines Anwaltes tragen, denn dann bekommen Sie "Prozesskostenhilfe". Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt Auskunft geben.

Dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts wird nur dann stattgegeben, wenn dies dem "Wohle des Kindes" entspricht. Wann das der Fall ist, richtet sich nach dem Einzelfall.

Bevor die Richter entscheiden, schalten sie das Jugendamt ein. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes führt dann mit beiden Eltern getrennt und auch - je nach Alter - mit den Kindern ein ausführliches Gespräch und gibt danach gegenüber dem Gericht eine zusammenfassende Stellungnahme ab. Die Richter richten sich meist nach dem (objektiven) Bericht des Jugendamtes und etwaigen Vorschlägen.
Tipp

Es ist also von ganz besonderer Wichtigkeit, dass Sie kooperativ mit den Mitarbeitern des Jugendamtes zusammenarbeiten und in dem Gespräch alles ansprechen, was die Entscheidung und das Wohl des Kindes betreffen könnte.

Wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, wendet sich ein Mitarbeiter des Jugendamtes automatisch an Sie. Sie werden schriftlich zu einem Besprechungstermin eingeladen. Sollten Sie Widererwarten keine Nachricht erhalten, ist es gut, wenn Sie sich selbst an das Jugendamt wenden. Wichtig ist, dass Sie keinen Termin versäumen und mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes in Kontakt bleiben. Die Richter legen hierauf sehr großen Wert.
."

Quelle: (1): https://www.scheidung-aktuell.de/sorgerecht-gemeinsames.php
Quelle:(2): https://www.scheidung-aktuell.de/sorgerecht-alleinige-verfahren.php