SOPHIE
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14. Dezember 2011 um 09:57
master -mind 2
Beiträge74Mitglied seitMontag November 28, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 2013
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14. Dezember 2011 um 14:54
Guten Tag,
ich bin 20 Jahre alt. Ich stamme aus Konfliktfamilien. Mein Vater ist Alkoholiker , meine Mutter war als Reinigungskraft eingestellt mein Lebensunterhalt bezahlen zu können, wofür ich ihr sehr dankbar bin. Nun als Dankbarkeit möchte ich auf den Namen meines Vaters offiziell verzichten und ihren Familiennamen annehmen. Als Geburtstagsgeschenk ist es vor gedacht.
Ist es gesetzlich möglich ? Wenn ja , wie soll ich vorgehen?
Ich danke euch sehr für eure Hilfe im Voraus.
L.G
master -mind 2
Beiträge74Mitglied seitMontag November 28, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 20131 14. Dezember 2011 um 14:54
Hallo !
Zitat:
"Familiennamen und Vornamen können nur aus einem wichtigen Grund geändert werden. Die Grundlage ist das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (RGBl. I S. 9, BGBl. III Nr. 401-1)
& Voraussetzung für eine Namensänderung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ergibt sich aus einer Interessenabwägung, bei der folgendes zu prüfen ist:
* liegen objektiv feststellbare Umstände vor, die das Interesse des Antragstellers an der Namensänderung als schutzwürdig erscheinen lassen und rechtfertigen diese Umstände den Schluss, dass das öffentliche Interesse, welches in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordert, zurücktreten muss." Quelle:
https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/rechtsamt/artikel.313419.php
Ich hoffe , du bist nicht so sehr von der Antwort enttäuscht.
L.G