In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wände beim Auszug weiß gestrichen übergeben muss. Der Auszug steht bald an und ich habe schon mehrfach gehört, dass solche Klauseln unwirksam sein können. Ich wüsste gern, ob ich mir die Zeit und Kosten sparen kann. Vielen Dank für eure Antworten.
Hey, wenn du gedeckte Farben gestrichen hast, also nicht giftgrün und helles pink, dann kannst du die Wände auch so lassen wie sie sind und musst nicht weiß streichen. Da gibt es eine Menge Rechtsprechung dazu. Beim googlen müsstest du eine Menge finden.