Ständige besuche des vermieters

karlo - 31. Dezember 2011 um 21:14
 eugen - 31. Dezember 2011 um 21:14
Guten Tag, mein vermieter taucht ständig bei uns auf, macht spontanbesuche, ruft an , klingelt spät am abend noch... all das aus angst, dass wir seine mietsache schädigen könnten. nun haben wir mit ihm vereinbart, dass er alle 2 wochen einen rundgang durch die wohnung machen darf um sich zu vergewissern, dass alles ok ist.
meine frau ist total genervt deswegen, weil sie ihn dann ständig rumführen muss. sie will die übereinkunft nun wieder rückgängig machen. daher die frage: welche rechte hat der vermieter in diesem punkt?

1 Antwort

Hallo,
was bei euch los ist, ist lange nicht mehr rechtens! der vermieter darf 1-2 mal im jahr die wohnung betreten. aber auch nur nach vorheriger ankündigung. rechtlich darf er gar keinen zweitschlüssel zur mietsache haben (auch wenn das in der realität wenig sinnvoll ist). als mieter habt ihr viel mehr rechte als ihr denkt, deine frau hat vollkommen recht!