in unserem mietshaus sind insgesamt 4 rollobänder stark beschädigt (fäden rausgerissen von den katzen) und eines komplett zerrissen (man kann den rollo nun nicht mehr betätigen).
habe angst, dass ich die kosten selbst tragen muss. mit welchen §§ kann ich den vermieter zwingen, die kosten zu übernehmen? hat jemand tricks für mich?
Hi
in den §§ 535, 536 ... BGB steht etwas, dass der Vermieter zum Erhalt der Mietsache verpflichtet ist. Er muss also wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen selbst treffen. Ob Rollobänder dazu gehören weiß ich nicht.
Ein Blick in den Mietvertrag wird aber auch nicht schaden.